Vereinssatzung

Version vom 28.07.2017

§ 1 Name des Clubs

Der Club führt den Namen Westwood Wheeler’s Augsburg mit Postanschrift: Ilsungstr. 1, 86161 Augsburg

§ 2 Zweck                                                 

Der Zweck des Clubs ist die Förderung der Freude am Square Dance und allen verwandten Tanzarten, die Förderung der deutsch-amerikanischen Freundschaft, sowie die Gewinnung von neuen Interessenten für Square Dance.

§ 3 Aktivitäten

Der Club wird regelmäßig Tanzabende für Mitglieder abhalten und Kurse unterstützen.

§ 4 Nicht diskriminierende Praktiken

Dieser Club unterstützt voll und ganz das Prinzip der Gleichheit der Chancen und wird bei Gewährung der Mitgliedschaft keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, sexueller Neigungen, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, oder Nationalität vornehmen. Der Club wird weder Einladungen annehmen noch sich an Aktivitäten oder Organisationen beteiligen, von denen bekannt ist, dass dort wegen der o. g. Faktoren diskriminiert wird.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  1. 1. Vorstand ( Präsident)
  2. 2. Vorstand ( Vize-Präsident)
  3. Schriftführer
  4. Kassierer

Der Club wird, gem.§ 26 BGB, durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

Der gesamte Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

Der Vorstand wird alle zwei Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.

Gewählt werden können nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

§ 6 Mitgliedschaft

Der Club besteht aus

· a) aktiven Mitgliedern

  • passiven Mitgliedern
  • ruhenden Mitgliedern
  • Ehrenmitgliedern

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft wird diese Satzung anerkannt Die Mitgliedschaft können alle Square Dancer erwerben, die das erforderliche Tanzniveau des Clubs beherrschen und beweisen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet das Board.

§ 7 Austritt

Jedes Mitglied kann, jeweils vier Wochen zum Quartalsende, durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied aus dem Club austreten.

§ 8 Ausschluss

Jedes Mitglied kann aus dem Club ausgeschlossen werden, wenn es grob gegen seine Verpflichtungen verstößt den Vereinszweck zu fördern, die allgemeinen Club Regeln zu achten, das Ansehen des Clubs schädigt oder den Clubfrieden nachhaltig stört. Bei eklatantem Verlust des persönlichen Tanzniveaus kann die Mitgliedschaft ausgesetzt werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach offensichtlichem Desinteresse eines Mitgliedes. Ebenfalls ausgeschlossen wird, wer seinen Mitgliedsbeitrag länger als ein Jahr, trotz Mahnung, nicht bezahlt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem Mitglied muss die Möglichkeit der Rechtfertigung gegeben werden.

§ 9 Mitgliedsbeitrag

Den Mitgliedsbeitrag und die Zahlungsweise bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 10 Mitgliederversammlungen

Es findet einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn es im Interesse des Clubs erforderlich ist, oder wenn es
1 /3 der Mitglieder fordert.

Die Ladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich und unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt die Rechenschaftsberichte entgegen und erteilt die notwendigen Entlastungen.

Abstimmungen erfolgen durch Handaufheben, Wahlen schriftlich und geheim. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt, schriftliches Votum ist möglich. Es gilt die einfache Mehrheit. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder über 16 Jahren. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen

§ 11 Satzungsänderungen

Zu den Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung muss in der Tagesordnung benannt werden.

§12 Auflösung

Zur Auflösung des Clubs ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Der Auflösungsantrag muss in der Tagesordnung benannt werden Das Clubvermögen wird auf Mitglieder, die mindestens 2 Jahre Mitglied sind, aufgeteilt

Die Satzung tritt nach der Annahme durch die Gründungsmitglieder in Kraft.

  1. Anderung gemäß MV vom 11.03.2007: In§ 9 Streichung der Sätze 2 und 3.
  2. Anderung gemäß MV vom 19.03.10: In§ 6 Änderung des letzten Satzes
  3. Änderung gemäß MV vom 28.07.2017: In § 1 Ergänzung Postanschrift